Das Veto:

Mit dem Veto macht die KESV auf systemische Missstände aufmerksam, die sich im Einzelfall abbilden. Dort wo Behörden ein falsches Bild von den jeweiligen Betroffenen haben, darf es nicht zu schwerwiegenden Fehlentscheiden kommen. Es wird das Bundesamt für Justiz, die Bundeskanzlei und der entsprechende Regierungsrat auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen.

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Umsetzung und Unterstützung:

Wir sind bestrebt unseren Interventions-Pool, welcher aus Sozialarbeitern, Anwälten und Psychiatern und fallführenden Fachkräften, welche eine Affinität zu missratenen Schicksalen haben und das Case-Management übernehmen, auszuweiten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie dieses Projekt unterstützen möchten.

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Unser erstes Veto
wurde am Freitag, 24. Mai 2019, für den KESV-Fall Nr. 100, ausgestellt: