KESV

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Kinder- und Erwachsenenschutz-Vereinigung

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Massnahmen können sehr stark ins Leben von Menschen eingreifen. Viele von Schutz­mass­nahmen Betroffene sowie ihre Angehörige leiden sehr darunter. Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenen­schutz­gesetzes am 01.01.2013 hat sich die Situation, gegenüber den früher bestehenden Vormund­schafts­ämtern, nicht verbessert.

Der Verein hat sich mit diesen Problemen intensiv beschäftigt und hat sich gemäss einem von Betroffenen erarbeiteten Konzept folgende Ziele gesetzt.

  • zu den bereits bestehenden Hilfs­angeboten einen Dienst alternativ zu den behördlichen Massnahmen anzubieten.
  • zwischen den von Massnahmen Betroffenen und Behörden zu vermitteln.
  • sich für die Rechte und das Wohlbefinden der von Massnahmen betroffenen Kinder sowie derer Eltern und der von Massnahmen betroffenen Erwachsenen und derer Angehörigen einzusetzen.
  • die Betroffenen und ihre Angehörigen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken.
  • das Case Management zu übernehmen und bei Bedarf mit Ärzten und Anwälten zusammen zu arbeiten.
  • Unterstützung bei der Ausführung des gemeinsamen Sorgerechts anzubieten.
  • geeignete Time-Out Plätzen zu organisieren vor allem in Notfallsituationen.
  • bei Notwendigkeit das Veto einzureichen.

Während der Pandemie hat sich der Verein weiterentwickelt und sich den Nöten der heutigen von Schutzmassnahmenleidenden gewidmet. Mit der heutigen Not der Kinder sind schliesslich das Projekt Anker und weitere Aktionen entstanden.


Mitgliedschaft und Spende:

Wir beraten und unterstützen nur noch Mitglieder. Eine Jahresmitgliedschaft beträgt 60.- CHF.

Mit einem finanziellen Beitrag in Form einer Spende ermöglichen Sie die Realisation zukünftiger Anlässe und weiterer Aktionen, die zur Aufklärung der heutigen Situation dienen. Wir danken Ihnen für jeden Beitrag.


KESV – Kinder- und Erwachsenenschutz Vereinigung, 5018 Erlinsbach
Raiffeisenbank Aarau-Lenzburg
IBAN: CH46 8080 8007 6456 4151 4

Kontakt:

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Wir suchen Menschen mit Affinität zu den bestehenden Problemen KESB-Betroffener oder ehemalige Betroffene, die Ruhe bewahren und zwischen Ratsuchenden und der KESB vermitteln können.