Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes am 01.01.2013 hat sich die Situation, gegenüber den früher bestehenden Vormundschaftsämtern, nicht verbessert. Viele von Schutzmassnahmen Betroffene sowie ihre Angehörige leiden sehr darunter.
Wir beschäftigen uns mit diesen Problemen und bauen auf direkte Hilfe gemäss einem von Betroffenen erarbeiteten Konzept.
Wir:
-bieten zu den bereits bestehenden Hilfsangeboten unseren Dienst alternativ zu den behördlichen Massnahmen an.
-vermitteln zwischen den von Massnahmen Betroffenen und Behörden.
-setzen uns, für die Rechte und das Wohlbefinden der von Massnahmen betroffenen Kinder sowie derer Eltern und der von Massnahmen betroffenen Erwachsenen und derer Angehörigen ein.
-stärken die Betroffenen und ihre Angehörigen in ihrer Selbstbestimmung, arbeiten bei Bedarf mit Ärzten und Anwälten zusammen und übernehmen das Case Management.